Wie unterstützt der LWV
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ist Träger von sechs Frühberatungsstellen und 14 Förderschulen mit überregionaler Bedeutung. Er verfolgt das Ziel, in ganz Hessen gleiche Standards bei der Förderung und der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf zu gewährleisten. Alle LWV-Schulen mit den Förderschwerpunkten Hören und Sehen sowie eine Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind zugleich überregionale sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren für Kinder und Jugendliche, die inklusiv an örtlichen Regelschulen oder an örtlichen Förderschulen beschult werden. Als überörtlicher Sozialhilfeträger gewährt der LWV auch Hilfen zur Schulausbildung. Darüber hinaus kann finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes gewährt werden.
Frühförderung
Die interdisziplinären Frühberatungsstellen fördern hörgeschädigte sowie sehbehinderte und blinde Kinder vom Säuglingsalter bis zur Einschulung.
Förderschulen
Die Schulen des LWV umfassen die Förderschwerpunkte:
- Hören
- Sehen
- Kranke Schülerinnen und Schüler
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
Eine Liste mit Schulen und mehr Informationen über den LWV finden Sie hier.